Mitglied werden
Wenn Sie sich für eine Wohnung in unserer Genossenschaft entscheiden, müssen Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung und wird von allen Interessenten verlangt. Die Höhe der Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße.
Die Genossenschaftsanteile werden in der Regel verzinst und bei Ihrem Austritt aus unserer Genossenschaft zurückerstattet. Die Rückerstattung ist in unserer Satzung geregelt.
Die Genossenschaftsanteile werden in der Regel verzinst und bei Ihrem Austritt aus unserer Genossenschaft zurückerstattet. Die Rückerstattung ist in unserer Satzung geregelt.
Mitbestimmung
Das Wohnen in unserer Genossenschaft können die Mitglieder selbst bestimmen. Jedes Mitglied ist Gemeinschaftseigentümer und hat deshalb das Sagen. Alle Mitglieder haben eine Stimme, die gleichen Pflichten und auch die gleichen Rechte. Jedes Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Dort können sie überprüfen, ob Aufsichtsrat und Vorstand den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllen und die Geschäftspolitik im Sinne der Mitglieder ausgerichtet haben. Die Mitglieder wählen dort Vertreterinnen und Vertreter, die in ihrem Sinne, die Politik in der Genossenschaft mitgestalten.
Sicherheit und Solidarität
Als Mitglied haben Sie mit einem Dauernutzvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in unserer Genossenschaft. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Sollten Sie mal eine andere Wohnung benötigen, sind wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten bereit, Ihnen eine größere oder vielleicht barrierefreie Wohnung anzubieten. In unserer Genossenschaft machen nur die Mitglieder Gewinn. Überschüsse der Genossenschaft werden wieder in die Instandhaltung und Modernisierung unserer Objekte investiert.